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Aufgabe:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII
Sachgebietsleiter Matthias Reinecke
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-6724
Fax
 : 
+49 391 540-6118
E-Mail
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Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.




[+ Allgemeine Informationen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[+ Rechtsbehelf

[+ Verfahrensablauf

[- Voraussetzungen

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze (66–67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft vollerwerbsgemindert,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.



[+ Bearbeitungsdauer

[+ Weitere Informationen
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
[PDF-Dokument : 689 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
[PDF-Dokument : 44 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Folgeantrag
[PDF-Dokument : 726 kB]
Erklärung zum Onlineantrag SGB XII
[PDF-Dokument : 40 kB]
Flyer - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
[PDF-Dokument : 477 kB]